Wann und wie soll ich mich an den Ombudsman wenden?
Wenden Sie sich an den Ombudsman (auch telefonisch möglich), wenn Sie mit der Antwort Ihrer Buchungsstelle, also Ihres Reisebüros oder des Reiseveranstalters, auf Ihre Beschwerde nicht einverstanden sind.
Für eine erfolgreiche Vermittlung benötigen wir von Ihnen allerdings folgende Unterlagen:
- das vollständig ausgefüllte Beschwerde-Formular
- Kopien der gesamten Korrespondenz, d.h. die ursprüngliche Rechnung für die Reise, Ihre Mängelrüge, Reiseleiter-Rapport, Beschwerde an die Buchungsstelle, Antwort auf die Beschwerde.
Sie können uns diese Unterlagen per Post oder per E-Mail (mit PDF-Files/Scans) zustellen.
Wichtig: Bitte beachten Sie, dass für die Einreichung per E-Mail ebenfalls die vollständigen Adress-Angaben gemäss Beschwerde-Formular erforderlich sind. Unvollständige Anfragen werden nicht behandelt!
Bitte senden Sie uns keine Originale; die gesamten Unterlagen bleiben bei uns und werden nicht zurückgesandt.