Über den Ombudsman
Der Ombudsman der Schweizer Reisebranche wurde 1990 eingesetzt als Vermittler bei Unstimmigkeiten zwischen der Kundschaft und Schweizer Reiseunternehmen, welche diese miteinander nicht zufriedenstellend lösen können. Der Ombudsman ist durch seine neutrale Tätigkeit eine wichtige Institution geworden und nicht mehr wegzudenken. Oft werden auch Kundenbeschwerden von Medien und Konsumentenorganisationen an den Ombudsman zur Vermittlung weitergeleitet. Er arbeitet heute in einem Team von drei Personen.
Bei WIKIPEDIA kann man zu «Ombudsman» folgendes nachlesen:
Der Begriff stammt aus dem skandinavischen Sprachraum und bedeutet Vermittler, Vertreter oder Bevollmächtigter. Anfangs des 19. Jahrhunderts hat sich daraus der Justitie-Ombudsman (schwedisch) abgeleitet, was den Sachverwalter oder Treuhänder der Rechtssprechung darstellt. Ein «ombud» (altnordisch: Vollmacht) ist eine Aufgabe einer Person, bei bestimmten Themen in einer Organisation oder in der Öffentlichkeit eine ungerechte Behandlung von Personen oder Personengruppen zu verhindern. So gesehen bedeutet ein solches Amt eine unparteiische Vorgehensweise bei Streitfragen – unter Berücksichtigung der Interessen von Personen, deren Belange als Gruppe infolge eines fehlenden Sprachrohrs ansonsten wenig beachtet würden.
Aufgrund der Mehrsprachigkeit der Schweiz und der diesbezüglichen Darstellung in unserem Logo bleiben wir bei der Form Ombudsman mit einem «n», obwohl z.B. der Duden vom Ombudsmann spricht.