Was soll ich unternehmen, wenn die Ferien nicht optimal ablaufen?
Wenn Ihr gebuchtes Meersicht-Zimmer trotz Bestätigung keine Meersicht hat, wenn sich das 5*-Hotel plötzlich als schmutzige Herberge heraussstellt, wenn Ihre Luxus-Ferienwohnung eher einem Hühnerstall gleicht – kurz wenn Ihre Ferien nicht wie geplant verlaufen, müssen Sie unbedingt folgende Punkte beachten:
- Wenden Sie sich so schnell wie möglich, am besten gleich nach Ankunft, an die verantwortliche Person vor Ort, d.h. die lokale Reiseleitung des Veranstalters, die Reception des Hotels oder den Vermieter der Ferienwohnung.
- Melden Sie die Mängel sachlich (sog. Mängelrüge) und verlangen Sie Abhilfe. Geben Sie dazu genügend Zeit; so kann es sein, dass Sie möglicherweise erst am folgenden Tag das Zimmer wechseln können.
- Lassen Sie sich die Mängel vor Ort durch die erwähnten Personen schriftlich bestätigen oder machen Sie allenfalls Fotos davon.
- Bitte beachten Sie, dass ohne vorgängige Mängelrüge und Gelegenheit zur Abhilfe eine nachträgliche Rückerstattung oft nicht möglich ist.
- Nach Rückkehr wenden Sie sich an Ihre Buchungsstelle und verlangen sachlich eine Stellungnahme und gegebenenfalls eine Rückerstattung.
- Selbst bei einer verständlichen Enttäuschung über den Ablauf der Reise ist es ein sehr schlechter Stil, die Beschwerde mit Beschimpfungen und Beleidigungen zu füllen. Vermeiden Sie auch Drohungen mit Medien und rechtlichen Schritten! Oftmals erreichen Sie damit genau das Gegenteil.
Geben Sie Ihrer Buchungsstelle eine angemessene Zeit für eine seriöse Abklärung und eine kompetente Stellungsnahme.
Unser Tipp
Bringen Sie Ihre Beschwerde an kompetenter Stelle an! Eine Beschwerde beim Kellner oder beim Zimmermädchen wird eventuell ein freundliches Lächeln und ein «Yes, Oui oder Si» bewirken. Möglicherweise versteht man Ihre Sprache aber nicht oder nicht genügend, um direkt für eine Verbesserung besorgt zu sein.