So bearbeiten wir eine Beschwerde
Die Bearbeitung einer Beschwerde beim Ombudsman umfasst folgende Schritte:
- Prüfung des Beschwerde-Formulars auf Vollständigkeit, allenfalls werden Zusatzabklärungen beim Einsender notwendig.
- Prüfung, ob ein Rechtsanspruch des Reisenden gegeben ist und ob bei den beanstandeten Leistungen tatsächlich etwas falsch gelaufen ist.
- Kontaktnahme mit der Gegenpartei und Prüfung des Sachverhaltes. Dazu gehören Informationen zum Ablauf der Buchung, aber auch zur Frage ob Spezialwünsche geäussert und vor allem schriftlich bestätigt worden sind.
- Erscheint ein Anspruch gegeben, wird die andere Seite dazu angefragt, ob und was sie zur gütlichen Beilegung des Streits zu leisten bereit ist. Kommt der Ombudman zum Schluss, dass kein Anspruch des Reisenden gegeben ist, teilt er ihm dies mit und versucht, ihn zur Beilegung der Auseinandersetzung zu bewegen.
- Manchmal bedarf es weitere Rücksprache(n) mit den Parteien.
Sollte es nicht möglich sein, eine Einigung zu finden, werden den Parteien weitere Möglichkeiten zur Beilegung des Konfliktes aufgezeigt.