Vorgehen mit Unregelmässigkeiten bei Flugreisen
Bei Verspätungen bzw. Annullationen von Flügen müssen Sie allfällige Forderungen direkt bei der betroffenen Fluggesellschaft anmelden. Die Europäische Union hat klare Richtlinien für Ausgleichsleistungen erstellt, welche für definierte Flugreisen zur Anwendung kommen. Beachten Sie dazu auch die Informationen des Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL.
Bei Problemen mit dem Fluggepäck (Verspätung, Beschädigung oder Verlust) müssen Sie in allererster Linie und unbedingt bereits bei Ankunft am Zielort bei der Gepäckausgabe (meistens Lost & Found Luggage o.ä.) einen sog. «Property Irregularity Report – P.I.R.» ausstellen lassen. Ohne dieses Papier haben Sie kaum eine Chance für eine Entschädigung! Anschliessend müssen Sie allfällige Forderungen direkt bei der betroffenen Fluggesellschaft anmelden. Vergessen Sie nicht, dass Sie zusätzliche Ausgaben mit Quittungen belegen müssen.
Wichtig: Kopieren Sie alle Dokumente für Ihre Akten, bevor Sie eine Beschwerde an die Fluggesellschaft senden!
Die Bearbeitung durch die Fluggesellschaft kann jedoch unter Umständen mehrere Wochen bis Monate dauern, haben Sie also entsprechende Geduld.
Der Ombudsman hat begrenzte Möglichkeiten zur Intervention oder Vermittlung bei Problemen mit Fluggesellschaften.